11.08.2016, 16:13
Zitat:Original von MrGreen
Zitat:Original von Vette58 bei einem deutschen Händler bestellt und alle Annehmlichkeiten des Fernabsatz- und Sachmängelhaftungsrechts in Anspruch nehmen kann.
Da solltest Du dir aber mal nicht ganz so sicher sein. Denn da gibt es Ausnahmen, auch vom Widerufsrecht. ( Vgl.: § 312d Abs. 4 BGB ). Diese sind für Teile o.ä. die ausdrücklich auf Kundenwunsch in den USA bestellt werden/wurden ebenfalls anwendbar.
Solange das normale Handelsartikel sind und keine Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch ist es völlig egal, ob die Ware vorrätig ist oder der Händler das erstmal in D, USA, China oder sonstwo bestellen muss.