24.08.2016, 15:59
Hi Peter,
in Hessen müssen sämtliche betriebserlaubnisrelevanten Eintragungen, die die Zulassungsstellen vornehmen sollen, vorher von einer der beiden Bündelungsbehörden, die Zulassungsstellen in Marburg und Fulda, auf ihre Eintragungsfähigkeit überprüft und genehmigt werden.
Für Dich wäre Marburg zuständig.
Wenn die das nicht genehmigen, ist egal, was der TÜV schreibt, oder die Zulassungsstelle vor Ort möchte.
Darauf zielte Ingos (INJA) Anmerkung.
Mehr Infos gibt es hier:
https://www.marburg-biedenkopf.de/auto-v...laubnisse/
Gruß
JR
in Hessen müssen sämtliche betriebserlaubnisrelevanten Eintragungen, die die Zulassungsstellen vornehmen sollen, vorher von einer der beiden Bündelungsbehörden, die Zulassungsstellen in Marburg und Fulda, auf ihre Eintragungsfähigkeit überprüft und genehmigt werden.
Für Dich wäre Marburg zuständig.
Wenn die das nicht genehmigen, ist egal, was der TÜV schreibt, oder die Zulassungsstelle vor Ort möchte.
Darauf zielte Ingos (INJA) Anmerkung.
Mehr Infos gibt es hier:
https://www.marburg-biedenkopf.de/auto-v...laubnisse/
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!