02.09.2016, 16:49
Selbst im bekannt strengen Hessen mit seiner Bündelungsbehörde ist es noch möglich, rote Blinker mit Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge nach Baujahr 70 eintragen zu lassen.
Der Prüfer muss es nur entsprechend begründen.
Gruß
JR
Der Prüfer muss es nur entsprechend begründen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!