20.11.2016, 19:56
Hallo,
hier ein kurzer Bericht, wie die Story weiterging:
Ich war mit den ganzen alten und neuen Kupplungsteilen bei einer lokalen Zylinderschleiferei, die neuen Kupplungsteile waren ok, das angeblich neue Flywheel von Malburg war schüsselförmig eingelaufen und hätte erst geschliffen werden müssen. Es kam folgender Ratschlag: Wenn schon schleifen, dann aber das alte Flywheel schleifen, da es eine geringere Dicke hat, deutlich leichter war als das Neue und somit der Motor etwas drehfreudiger würde. Gesagt getan, Teile eingebaut, beide Druckplatten wurden noch auf Federkraft getestet, die neue brachte gute 15 % mehr.....läuft.
Ich war heute bei sonnigem Wetter und trockenen, laubfreien Strassen nochmal testen. Stadt, Landstrasse, Autobahn.....paßt !! Danke für Eure Antworten.
Alles gut????? Denkste.........
Bleibt die Frage, was machste mit dem Flywheel von Malburg, hat ja rund 450,- € gekostet. Wurde ja tel. bestellt und per Nachnahme geliefert. Fernabsatz, also Widerrufsrecht nutzen.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung seitens Malburg erfolgte erst gar nicht, so gab es gar keine Frist. Er erhielt dennoch, sein Teil innerhalb der theoretischen 4 Wochen Frist zurück. 4 Wochen gelten, wenn die Belehrung erst mit der Ware zusammen eintreffen würde. Nachweis per Paketannahme durch Unterschriftenscan liegt vor. Einfacher, eindeutiger Fall. Aber was macht Malburg: Verweigert die Rücknahme, des ordentlich und intakt zurückgesandten Teils mit folgender haarsträubender Begründung:
Man hätte zwischenzeitlich ein neues Flywheel bestellt und auch erhalten. Wenn er meines zurücknähme, wäre dies eine Überbevorratung.......da fällt mir nichts mehr ein. Klarer Verstoss gegen den 312-er BGB.
Ein zwischenzeitlich geführtes Telefonat, führte zu einem einsichtigen Water Malburb, aber passiert ist nichts.
Er hat jetzt die Ware einkassiert, behält diese natürlich und erstattet erst mal keine Zahlung. Netter Verein.....
Die von mir gesetzte Nachfrist zur Rückzahlung verstrich ergebnisslos, er hat zwischenzeitlich einen noch höflichen Brief von meinem Anwalt. Normalerweise fährt man in solchem Fall mal selber vorbei um die Dinge zurechtzurücken, ist mir aber zu weit.....und ich bin gerade zu dekadent um mich aufzuregen
hier ein kurzer Bericht, wie die Story weiterging:
Ich war mit den ganzen alten und neuen Kupplungsteilen bei einer lokalen Zylinderschleiferei, die neuen Kupplungsteile waren ok, das angeblich neue Flywheel von Malburg war schüsselförmig eingelaufen und hätte erst geschliffen werden müssen. Es kam folgender Ratschlag: Wenn schon schleifen, dann aber das alte Flywheel schleifen, da es eine geringere Dicke hat, deutlich leichter war als das Neue und somit der Motor etwas drehfreudiger würde. Gesagt getan, Teile eingebaut, beide Druckplatten wurden noch auf Federkraft getestet, die neue brachte gute 15 % mehr.....läuft.
Ich war heute bei sonnigem Wetter und trockenen, laubfreien Strassen nochmal testen. Stadt, Landstrasse, Autobahn.....paßt !! Danke für Eure Antworten.
Alles gut????? Denkste.........
Bleibt die Frage, was machste mit dem Flywheel von Malburg, hat ja rund 450,- € gekostet. Wurde ja tel. bestellt und per Nachnahme geliefert. Fernabsatz, also Widerrufsrecht nutzen.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung seitens Malburg erfolgte erst gar nicht, so gab es gar keine Frist. Er erhielt dennoch, sein Teil innerhalb der theoretischen 4 Wochen Frist zurück. 4 Wochen gelten, wenn die Belehrung erst mit der Ware zusammen eintreffen würde. Nachweis per Paketannahme durch Unterschriftenscan liegt vor. Einfacher, eindeutiger Fall. Aber was macht Malburg: Verweigert die Rücknahme, des ordentlich und intakt zurückgesandten Teils mit folgender haarsträubender Begründung:
Man hätte zwischenzeitlich ein neues Flywheel bestellt und auch erhalten. Wenn er meines zurücknähme, wäre dies eine Überbevorratung.......da fällt mir nichts mehr ein. Klarer Verstoss gegen den 312-er BGB.
Ein zwischenzeitlich geführtes Telefonat, führte zu einem einsichtigen Water Malburb, aber passiert ist nichts.
Er hat jetzt die Ware einkassiert, behält diese natürlich und erstattet erst mal keine Zahlung. Netter Verein.....
Die von mir gesetzte Nachfrist zur Rückzahlung verstrich ergebnisslos, er hat zwischenzeitlich einen noch höflichen Brief von meinem Anwalt. Normalerweise fährt man in solchem Fall mal selber vorbei um die Dinge zurechtzurücken, ist mir aber zu weit.....und ich bin gerade zu dekadent um mich aufzuregen
Bye !
Erik
Erik