05.03.2017, 17:08
Ich dachte, die Regel für die Standgeräusch-Messung sei, dreiviertel Nenndrehzahl, wenn diese kleiner ist als 5.000 U/min und halbe Nenndrehzahl, wenn diese größer als 5.000 ist.
Ansonsten machte ja auch ein Klappenauspuff, der unter der Messdrehzal ausgeht, überhaupt keinen Sinn.
Halbe Nenndrehzahl beim LS2 wären 3.000 U/min.
Gruß
JR
Ansonsten machte ja auch ein Klappenauspuff, der unter der Messdrehzal ausgeht, überhaupt keinen Sinn.
Halbe Nenndrehzahl beim LS2 wären 3.000 U/min.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!