25.07.2017, 10:26
natürlich steht im deutschen Fahrzeugbrief der Halter drin.
Im alten namentlich sogar mehrere, im neuen Brief (ZB2) nur der letzte namentlich und der aktuelle plus ggf. die Anzahl Vorbesitzer
Und mit dem Ding plus gültigen TÜV/AU und dem Fahrzeugschein (steht nur der letzte Halter drin) mit Abmeldevermerk kann das Fahrzeug "einfach" angemeldet werden.
Bei uns ist es ja so dass der Halter nicht zwingend der Eigentümer sein muss.
Ich hatte damals beispielsweise mein erstes Auto auf mein Vaters Namen angemeldet.
Er stand im Brief und Schein als Halter drin.
Der Kaufvertrag lautet auf meinem Namen
Im alten namentlich sogar mehrere, im neuen Brief (ZB2) nur der letzte namentlich und der aktuelle plus ggf. die Anzahl Vorbesitzer
Und mit dem Ding plus gültigen TÜV/AU und dem Fahrzeugschein (steht nur der letzte Halter drin) mit Abmeldevermerk kann das Fahrzeug "einfach" angemeldet werden.
Bei uns ist es ja so dass der Halter nicht zwingend der Eigentümer sein muss.
Ich hatte damals beispielsweise mein erstes Auto auf mein Vaters Namen angemeldet.
Er stand im Brief und Schein als Halter drin.
Der Kaufvertrag lautet auf meinem Namen
Grüße
Thomas
Thomas