04.02.2018, 20:27
Hi Edgar,
für aktuell zugelassene H-Oldtimer müssten doch ohnehin die am Zulassungstag geltenden Vorschriften für die H-Zulassung und damit das damalige Oldtimer-Gutachten maßgeblich sein, Stichwort Bestandsschutz, oder irre ich mich da?
Problematisch wird es mE wenn man einen Oldtimer abmeldet und ihn wieder mit H-Kennzeichen anmelden will. Gelten dann andere Vorgaben bzgl. H-Gutachten müsste man doch vermutlich ein neues Gutschten machen lassen und damit auch die neuen Vorgaben erfüllen, oder?
Das würde bedeuten: Bloß nicht abmelden und auch kein 07er-Kennzeichen benutzen weil man sonst bei der Wiederzulassung Ärger bekommen könnte. Vielleicht kannst du ja noch was dazu sagen, inwiefern meine Schlussfolgerungen stimmen oder auch nicht.
Viele Grüße, Mirko
für aktuell zugelassene H-Oldtimer müssten doch ohnehin die am Zulassungstag geltenden Vorschriften für die H-Zulassung und damit das damalige Oldtimer-Gutachten maßgeblich sein, Stichwort Bestandsschutz, oder irre ich mich da?
Problematisch wird es mE wenn man einen Oldtimer abmeldet und ihn wieder mit H-Kennzeichen anmelden will. Gelten dann andere Vorgaben bzgl. H-Gutachten müsste man doch vermutlich ein neues Gutschten machen lassen und damit auch die neuen Vorgaben erfüllen, oder?
Das würde bedeuten: Bloß nicht abmelden und auch kein 07er-Kennzeichen benutzen weil man sonst bei der Wiederzulassung Ärger bekommen könnte. Vielleicht kannst du ja noch was dazu sagen, inwiefern meine Schlussfolgerungen stimmen oder auch nicht.
Viele Grüße, Mirko