02.03.2018, 15:54
Bei manchen Fahrzeugen gibt es das Problem, dass sie nie zuvor eine Erstzulassung hatten und nach heutigen Abgas- und sonstigen Vorschriften auch nie mehr eine "normale" Zulassung bekommen könnten.
Diese können seit einigen Jahren mit einer Ausnahmegenehmigung dann direkt das H-Kennzeichen bekommen, wenn sie nachweislich 30 Jahre alt sind.
Auch hier handelt es sich wieder um eine Erleichterung gegenüber der früheren Regelung, die sich stur auf das EZ-Datum bezogen hat.
Wird in Oldtimer-Foren und -Gruppen immer wieder diskutiert, wissen viele nicht, ist aber so.
Gruß
JR
Diese können seit einigen Jahren mit einer Ausnahmegenehmigung dann direkt das H-Kennzeichen bekommen, wenn sie nachweislich 30 Jahre alt sind.
Auch hier handelt es sich wieder um eine Erleichterung gegenüber der früheren Regelung, die sich stur auf das EZ-Datum bezogen hat.
Wird in Oldtimer-Foren und -Gruppen immer wieder diskutiert, wissen viele nicht, ist aber so.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!