Ich halte VW in dem Zusammenhang für ein äußerst unglückliches Beispiel, da es zumindest in den mir bekannten Fällen den Klägern gerade nicht gelungen ist, jedweden Schaden nachzuweisen. Mehr noch, in den meisten Fällen hat man nicht einmal versucht dies vernünftig darzulegen.
Dies könnte vorliegend anders sein. Wenn die C7 Z06 derart temperaturinstabil konstruiert ist, könnte man tatsächlich darüber nachdenken hier einen Sachmangel nachzuweisen. Ob ein solcher vorliegt bestimmt sich nach dem Käuferhorizont: Was darf ein Käufer gewöhnlich von einer Z06 erwarten? Und damit Serienmängel - wie möglicherweise bei der Z06 - nicht eine Haftung unterwandern, wird bei solchen darauf abgestellt: Was darf der Käufer in der Fahrzeugklasse (also unter Berücksichtigung der Wettbewerber) erwarten?
Da sehe ich die Z tatsächlich auch kritisch und etwaige Klagen könnten Aussicht auf Erfolg haben...aber was dann. Nachbessern wird GM nicht können. Also Rücktritt? Will man das? Minderung? Tja.
Dies könnte vorliegend anders sein. Wenn die C7 Z06 derart temperaturinstabil konstruiert ist, könnte man tatsächlich darüber nachdenken hier einen Sachmangel nachzuweisen. Ob ein solcher vorliegt bestimmt sich nach dem Käuferhorizont: Was darf ein Käufer gewöhnlich von einer Z06 erwarten? Und damit Serienmängel - wie möglicherweise bei der Z06 - nicht eine Haftung unterwandern, wird bei solchen darauf abgestellt: Was darf der Käufer in der Fahrzeugklasse (also unter Berücksichtigung der Wettbewerber) erwarten?
Da sehe ich die Z tatsächlich auch kritisch und etwaige Klagen könnten Aussicht auf Erfolg haben...aber was dann. Nachbessern wird GM nicht können. Also Rücktritt? Will man das? Minderung? Tja.