24.04.2018, 21:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.04.2018, 22:08 von Speedhunter.)
Beim Thema Kennzeichen ist der Gesetzgeber noch recht kulant, nach Bußgeldkatalog 2018 gibt Fahren ohne Kennzeichen
60 Euro, aber keinen Punkt, zu tief angebrachtes Kennzeichen zählt unter „schlecht lesbares Kennzeichen „ so 10 Euro oder auch nur
Mängelkarte.
Auf der Rennstrecke gibt es nur Probleme ohne Nummernschild oder mit rotem Kennzeichen hinter Windschutzscheibe.
Nach VdTÜV muss ein vollgetankter PKW mit max. Beladung ein Hindernis mit 800 mm Breite und 110 mm Höhe überfahren können
ohne Berührung, , wenn Teile wie Fronstpoiler etc. elastisch verformbar sind, können die unter 110 mm Abstand zur Fahrbahn haben.
Da ist man relativ frei beim Tieferlegen, wenn der Frontspoiler verformbar ist. Unter 11 cm Wagenbodenunterseite zur Fahrbahn
macht ja im Straßenverkehr keinen großen Sinn.
60 Euro, aber keinen Punkt, zu tief angebrachtes Kennzeichen zählt unter „schlecht lesbares Kennzeichen „ so 10 Euro oder auch nur
Mängelkarte.
Auf der Rennstrecke gibt es nur Probleme ohne Nummernschild oder mit rotem Kennzeichen hinter Windschutzscheibe.
Nach VdTÜV muss ein vollgetankter PKW mit max. Beladung ein Hindernis mit 800 mm Breite und 110 mm Höhe überfahren können
ohne Berührung, , wenn Teile wie Fronstpoiler etc. elastisch verformbar sind, können die unter 110 mm Abstand zur Fahrbahn haben.
Da ist man relativ frei beim Tieferlegen, wenn der Frontspoiler verformbar ist. Unter 11 cm Wagenbodenunterseite zur Fahrbahn
macht ja im Straßenverkehr keinen großen Sinn.