12.07.2018, 13:07
(08.02.2015, 23:46)broesel47 schrieb: Schau mal in deinen fahzeugpapieren nach was eingetragen ist
Das kannst di ohne Probleme fahren
Alles andere musst du eintragen lassen
Wobei es keine Probleme gibt wenn die grössen werksseitig auf einer c4 verbaut wurden
MFG wolfgang
Das Verfallsdatum von reifen ist laut Gesetzgeber nach 6 Jahren erreicht
Der thread ist zwar schon alt, aber vielleicht liest es ausser mir ja noch jemand.
Also es gibt kein gesetzliches Verfalldatum für Reifen !!!
Es gibt eine Frist von 5 Jahren ab Produktionsdatum in der ein Reifen als NEU verkauft werden darf.
Und die 6 Jahre gelten bei Wohnanhängern welche man mit Stoßdämpfern ausgerüstet hat und die dann eine Geschwindigkeit von 100km/h auf Autobahnen fahren dürfen, für diese Erlaubnis dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein bei der Eintragung.
Lasst euch nicht verrückt machen mit dem Reifenalter, das ist kein Lebensmittel mit Verfallsdatum.
Nur wenn Risse auftreten oder gar Blasenbildung dann müssen sie runter. Die Sprödigkeit hängt sehr stark von der UV-einstrahlung und großer Wärem ab. Also in Spanien leiden die Reifen mehr als in Hamburg.
Also noch mal, es gibt kein Verfallsdatum, nur der Zustand entscheidet. Kannst eine Reifen auch 15 Jahre fahren wenn er nicht rissig ist.
Das Leben meistert man lächelnd, oder gar nicht