13.09.2018, 13:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.09.2018, 13:27 von Yankeededandy.)
Die Haftung bei gütlich ablaufenden Unfällen ist ja nicht das Problem. Streitfälle sind es. Übliche und halt auch unfaire Praxis ist es, nicht nur den vermeintlichen direkten Unfallverursacher, sondern auch „Mittäter“ einzuklagen. Beliebt sind da Grundstückbesitzer oder halt Veranstalter. Da wird im Vorfeld auch nicht gefragt, ob eine Mitverantwortung bestand. Es ist einfacher und billiger, einfach mal so einzuklagen. Diese Fälle sind das Problem.
Ich glaube nicht, dass sowas häufig passiert aber verstehe, dass man sich absichern möchte, sei es mit geeigneter Versicherung oder/und einem Haftungsauschluss.
Gruss, Martin
Ich glaube nicht, dass sowas häufig passiert aber verstehe, dass man sich absichern möchte, sei es mit geeigneter Versicherung oder/und einem Haftungsauschluss.
Gruss, Martin