29.09.2018, 23:03
Das was JR geschrieben hat ist exakt das, was mein Prüfer auch gesagt hat und womit er die Ausnahmegenehmigung begründet hat. Lustigerweise hat der Prüfer dann im Gutachten etwas ganz anderes geschrieben, nämlich:
"Die Abweichungen liegen im Rahmen des "Merkblattes für die Begutachtung von Import-Fz. (insbesondere PKW)" nach §21 und über mögliche Ausnahmen nach §70 (BMV /StV13/36.15.16 vom 12.11.1998, VkBl. S. 1314)."
Das war aber TÜV Starnberg für Zulassungsstelle München Land. Die Kenntnis der richtigen Zulassungsstelle (Marburg) ist dann wohl wichtiger, denn bekanntlich sind die Zulassungsstellen ja Provinzfürsten die sich relativ frei ihre Regeln ausdenken und durchsetzen können.
Falls das irgendwie hilft, einer Vette gelbe Blinker zu ersparen, wäre es mir eine Freude!
"Die Abweichungen liegen im Rahmen des "Merkblattes für die Begutachtung von Import-Fz. (insbesondere PKW)" nach §21 und über mögliche Ausnahmen nach §70 (BMV /StV13/36.15.16 vom 12.11.1998, VkBl. S. 1314)."
Das war aber TÜV Starnberg für Zulassungsstelle München Land. Die Kenntnis der richtigen Zulassungsstelle (Marburg) ist dann wohl wichtiger, denn bekanntlich sind die Zulassungsstellen ja Provinzfürsten die sich relativ frei ihre Regeln ausdenken und durchsetzen können.
Falls das irgendwie hilft, einer Vette gelbe Blinker zu ersparen, wäre es mir eine Freude!
Stefan