11.10.2018, 09:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.10.2018, 11:11 von Drahtzieher.)
(10.10.2018, 20:12)Maseratimerlin schrieb: Das Anfertigen lassen und Anbringen eines ungesiegelten Kennzeichens ist weder das Gebrauchmachen einer falschen Urkunde, noch das Herstellen einer solchen. Die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs, das geschützte Rechtsgut der Urkundsdelikte, wird durch das Anbringen eines ungesiegelten Kennzeichens nicht berührt.
Einen Urkundenmissbrauch gibt nur in Deiner Phantasie, nicht aber im StGB.
Gruß vom angeblichen Rechtsanwalt
Edgar
Hallo Edgar,
nur mal so ein Gedankengang und interessehalber:
Ist es eigentlich nicht Vorsatz wenn man sich ein weiteres Nummernschild anfertigt, das gestempelte ins Handschuhfach legt und am besten noch gleich das Geld für die OWI dazu?
Oder gibt es sowas wie Vorsatz bei OWIs nicht.
Gruß
Daniel
Daniel