11.10.2018, 19:35
Dann wünsche ich Hirschring viel Erfolg morgen auf der Zulassungsstelle. Mein Eindruck: Sowas wie die allgemeingültige Regel gibt es nicht, die Zulassungsstellen sind von Provinzfürsten beherrscht die sich ihre eigenen Regeln geben. Was im einen Landkreis gehandhabt wird, ist im benachbarten Landkreis ganz anders. Beispiel: München Land pfeift auf sämtliche Eintragungen im Schein. Die gehen mit dem Meterstab zum Auto und messen selbst aus, dementsprechend bekommst Du ein kurzes Kennzeichen oder eben nicht. LKR wird schon ewig nicht mehr vergeben (zumindest in den mir bekannten Landkreisen in der Umgebung), was natürlich immer noch die Option mit dem ungesiegelten LKR-Schild offenhält. By the way: Ich habe schon mal das Kennzeichen vorne verloren und es war ein höllischer Akt mit unzähligen Telefonaten zwischen Polizei und Zulassungsstelle, bis ich ein neues Kennzeichen hatte. Mit einem ungesiegelten LKR alles kein Problem.
Höflich sein, lächeln und kooperativ sein "ich würde ja alles gerne machen, aber ein breiteres Kennzeichen verdeckt die Rückfahrscheinwerfer, das gefährdet die Verkehrssicherheit!" hilft eigentlich immer. Ich habe genau alles erklärt und nett gefragt und plötzlich sagte die Dame, dass die Chefin persönlich die nicht reservierbaren und nicht übertragbaren einstelligen Kennzeichen verwaltet, von denen könne ich eines haben. Na siehste.
Höflich sein, lächeln und kooperativ sein "ich würde ja alles gerne machen, aber ein breiteres Kennzeichen verdeckt die Rückfahrscheinwerfer, das gefährdet die Verkehrssicherheit!" hilft eigentlich immer. Ich habe genau alles erklärt und nett gefragt und plötzlich sagte die Dame, dass die Chefin persönlich die nicht reservierbaren und nicht übertragbaren einstelligen Kennzeichen verwaltet, von denen könne ich eines haben. Na siehste.
Stefan