11.10.2018, 20:33
(03.10.2018, 14:28)PeterMeyer4 schrieb: Hallo,
hier sind zwei Sachen zu beachten.
Die E Bezeichnung bezieht sich auf die europäische Prüfnorm ECE 30. Dies ist wie hier schon gesagt für unsere C3en nicht relevant.
Unabhängig davon müssen die Reifen die Tragfähigkeits- und die Höchstgeschwindigkeits-Kriterien erfüllen. Bei der Höchstgeschwindigkeit gibt es nur die Ausnahme bei Winterreifen. Die amerikanischen Reifen erfüllen in fast allen Fällen nicht die Höchstgeschwindigkeits-Kriterien und sind somit meines Erachtens nicht zulässig.
Viele Grüße
Peter
Hallo Peter,
ich hatte gestern meinen TÜV- Termin und habe dem Mann auch meinen originalen Brief vorgelegt.
Seine Aussage dazu: "Der Inhalt des Briefes behält mit allen Eintragungen seine Gültigkeit, dieses gilt einschließlich der Reifen, dieses sind ja exakt angegeben."
Allerdings hätte er nicht gedacht das diese überhaupt noch hergestellt werden, ich brauche somit keine Bedenken wegen des Versicherungsschutzes oder "Blauen" haben.
Gruß Andreas