Es geht bei H und dessen Förderung/Ausnahmeregelungen (Steuer, keine Fahrverbotszonen etc.) ja um Erhaltung historischen Kulturguts. Das bedeutet -wie Harald schon schrieb- auch einen entsprechenden, förderungswürdigen Zustand. Zustand 1-2 ergibt dann z.B. ein H-Kennzeichen bei der Zulassung, Zustand 3-6 z.B. eben nicht.
Um für die Daily-Driver-H-Fahrzeuge: Es könnte auch eine Sache der Förderungsvoraussetzungen sein, dass ein Erstfahrzeug vorhanden/zugelassen sein muss, um einen Oldtimer zulassen/versichern zu können.
Um für die Daily-Driver-H-Fahrzeuge: Es könnte auch eine Sache der Förderungsvoraussetzungen sein, dass ein Erstfahrzeug vorhanden/zugelassen sein muss, um einen Oldtimer zulassen/versichern zu können.