Das ist in der Tat ein sehr interessantes Thema, zumal die Abschaltung dieser Ausstattungsdetails bei vielen Eignern während der werkseitigen Garantiezeit erfolgt. Zum Zeitpunkt meines Fahrzeug Erwerbs war mir dies nicht bekannt und wurde auch im Kaufvertrag nicht dokumentiert.
Mich persönlich interessiert, ob dies auch dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung bekannt war bzw. er darauf schriftlich hingewiesen wurde.
Wir hatte dieses Thema hier aber schon irgendwo, finde es nur gerade net
Wolly #108
Mich persönlich interessiert, ob dies auch dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung bekannt war bzw. er darauf schriftlich hingewiesen wurde.
Wir hatte dieses Thema hier aber schon irgendwo, finde es nur gerade net
Wolly #108