07.03.2019, 14:39
Wenn die Typgenehmigung vor dem 31.3.2018 erfolgt ist, ist der EU-eCall nicht Pflicht.
Der Hersteller-eCall ist davon komplett unabhängig. Den kann ein Hersteller anbieten und abschalten wie er will bzw. wie er vertraglich zulässig ist. Jeder mir bekannte Fahrzeughersteller hat deshalb im Kleingedruckten drin, dass die Digitalen Dienste / Onlinedienste mehr oder weniger jederzeit abgeschaltet werden können. Wenn ausreichend Leute protestieren, lässt man die notwendigsten Basisdienste weiterlaufen bis auch jeder Kunde aus dem zugesicherten Zeitbereich raus ist und schaltet dann ab. Vor diesem Zeitpunkt nennt man es nicht "Abschaltung" sondern "vorübergehende technische Störung"
Der Hersteller-eCall ist davon komplett unabhängig. Den kann ein Hersteller anbieten und abschalten wie er will bzw. wie er vertraglich zulässig ist. Jeder mir bekannte Fahrzeughersteller hat deshalb im Kleingedruckten drin, dass die Digitalen Dienste / Onlinedienste mehr oder weniger jederzeit abgeschaltet werden können. Wenn ausreichend Leute protestieren, lässt man die notwendigsten Basisdienste weiterlaufen bis auch jeder Kunde aus dem zugesicherten Zeitbereich raus ist und schaltet dann ab. Vor diesem Zeitpunkt nennt man es nicht "Abschaltung" sondern "vorübergehende technische Störung"
Stefan