(26.05.2019, 13:15)kalle1 schrieb: Hi, Vorrausetzung für eine Beschlagnahme durch so einen "Gesetzeshüter" wäre ein erhevlicher Verdacht dass die Veränderungen eine (erhebliche) Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder Umwelt darstellt, Das wär bei z.B. defekten Bremsen , nicht fachgerecht oder unzulänglich befestigten oder angebauten Teilen der Fall, das würde eine Gafahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, zu lauter Auspuff kann auch darunter fallen (Lärmbelästigung), ist aber auch Ermessenssache der Bullen. Wenn sich aber ein Paar von diesen Neidhammeln zur Passion gemacht haben diese Fahrzeuge zu "jagen" kannst du nur versuchen dich gegen die zu wehren .
Bei mir wurden schon die Seitenscheiben bemängelt (zu dunkel getönt) , die Begründung war dass man nicht einsehen kann wer drin sitzt, leider ist er mit dieser Argumentation nicht weit gekommen, die Sicht von drinnen nach draussen war in Ordnung, den Mängelbericht hab ich vom Tüv abstempeln lassen und gut war. Das die den Vergaser bemängeln und dadurch die H Zulassung aberkennen ist ja wohl sowas von Schikane , die schreit zum Himmel, die Vergaser gab es auch schon als das Auto gebaut wurde also genauso alt wie das Auto. Ich weiß jetzt nicht wie das in München gehandhabt wird aber ich würde auf jeden Fall versuchen dem Bullen eins reinzuwürgen wegen unverhältnismäsiger Maßnahmen. Eine Verkehrsunsicherheit bestand in keinster Weise,
Einfach gesagt von dir.. Nicht die müssen dir zb beweisen das der vergaser die Werte nicht verfälscht, sondern du denen.. Und was ein Abgasgutachten kostet willst du garnicht wissen :) Nicht alles was es damals gab ist auch erlaubt!!!!!!!!!! Du kannst doch nicht dranbauen was du willst bloß weil es das damals schon gab