15.11.2004, 18:15
Hallo Kai,
wenn Du Dir sicher und Du rechtschutzversichert bist, mit Sachverständigen-Gutachten und Anwalt drohen, mit Verweis auf deren Kostenbelastung für M&F im Falle der Niederlage, und das im Zweifelsfall auch durchziehen.
Da das ganze sich innerhalb von sechs Monaten nach Kauf abgespielt hat, müssen die Dir nachweisen, dass die Bremsflüssigkeit die entsprechende Zulassung nicht hat, wenn sie sich darauf berufen.
Woher hast Du die Information, dass die Brühe beide Zulassungen hat?
Von wegen "kleiner Konsument" - lass Dich auf keinen Fall schnell entmutigen; viele Firmen probieren es zwar, lenken aber schnell ein, wenn sie sehen, dass es hart auf hart kommt.
Gruß
JR
wenn Du Dir sicher und Du rechtschutzversichert bist, mit Sachverständigen-Gutachten und Anwalt drohen, mit Verweis auf deren Kostenbelastung für M&F im Falle der Niederlage, und das im Zweifelsfall auch durchziehen.
Da das ganze sich innerhalb von sechs Monaten nach Kauf abgespielt hat, müssen die Dir nachweisen, dass die Bremsflüssigkeit die entsprechende Zulassung nicht hat, wenn sie sich darauf berufen.
Woher hast Du die Information, dass die Brühe beide Zulassungen hat?
Von wegen "kleiner Konsument" - lass Dich auf keinen Fall schnell entmutigen; viele Firmen probieren es zwar, lenken aber schnell ein, wenn sie sehen, dass es hart auf hart kommt.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!