Ausnahmegenehmigungen für vorne gibt es so eigentlich nicht. Es gibt ein Formular für die Ausnahmegenehmigung hinten. Da steht aber leider explizit "hinten" drin und da ist meine Zulassungsstelle (Mainz-Bingen) damals drüber gestolpert. Hatte es schon fast geschafft und man wollte mir das kleine für vorne geben (habe die maximal passenden Größen sogar im Fahrzeugschein stehen, sodass nur ein LKR Schild geht...), aber dann ist der Zulassungsstellenleiter leider doch noch ans Telefon gegangen und hat gesagt "gibt's nicht".
Rechtlich sitzt die Zulassungsstelle auch am längeren Hebel. Du bist verpflichtet ein den üblichen Regeln entsprechendes Schild zu verwenden. Dabei ist auch eingeschlossen, dass du ggf. Umbaumaßnahmen durchführen musst, um ein entsprechendes Schild zu befestigen, wobei die Kosten da verhältnismäßig sein müssen.
Verhältnismäßig ist dabei natürlich ein dehnbarer Begriff, aber in der Regel kann man immer eine günstige Lösung finden, die zwar dann scheiße aussieht, aber funktioniert. Damit bist du vollkommen dem Wohlwollen oder Nichtwollen der Zulassungsstelle ausgesetzt.
Manche von uns haben mehr Glück, andere weniger...
Rechtlich sitzt die Zulassungsstelle auch am längeren Hebel. Du bist verpflichtet ein den üblichen Regeln entsprechendes Schild zu verwenden. Dabei ist auch eingeschlossen, dass du ggf. Umbaumaßnahmen durchführen musst, um ein entsprechendes Schild zu befestigen, wobei die Kosten da verhältnismäßig sein müssen.
Verhältnismäßig ist dabei natürlich ein dehnbarer Begriff, aber in der Regel kann man immer eine günstige Lösung finden, die zwar dann scheiße aussieht, aber funktioniert. Damit bist du vollkommen dem Wohlwollen oder Nichtwollen der Zulassungsstelle ausgesetzt.
Manche von uns haben mehr Glück, andere weniger...