28.10.2019, 20:16
Das Auto hat doch einen Blinker, dafür eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, sollte kein Problem sein.
Bei meinen zugelassenen C3en (71, 78 und 81) ist das überall der Fall.
Bei der 2014 zugelassenen C3 steht im TÜV-Bericht:
"Ausn. gen. erf. von: STVZO § 53(4) Warnblinker hi. rot, STVZO § 54/3 Fahrtrichtungsanzeriger hi. rot ..."
und weiter:
"Begründung der Ausnahmen von der STVZO für FZ mit FIN ..., Gutachten ....
- STVZO § 53(4) Warnblinker hi. rot, kein Austauschrücklicht mit gelben Blinkern zu diesem Baujahr erhältlich, würde den Eindruck als Oldtimer stark beeinträchtigen.
- STVZO § 54/3 Fahrtrichtungsanzeriger hi. rot kein Austauschrücklicht mit gelben Blinkern zu diesem Baujahr erhältlich, würde den Eindruck als Oldtimer stark beeinträchtigen.
..."
Das hat auch problemlos die strenge Bündelungsbehörde in Hessen überzeugt, die ihr ok zu diesen Eintragungen gegeben hat.
Gruß
JR
Bei meinen zugelassenen C3en (71, 78 und 81) ist das überall der Fall.
Bei der 2014 zugelassenen C3 steht im TÜV-Bericht:
"Ausn. gen. erf. von: STVZO § 53(4) Warnblinker hi. rot, STVZO § 54/3 Fahrtrichtungsanzeriger hi. rot ..."
und weiter:
"Begründung der Ausnahmen von der STVZO für FZ mit FIN ..., Gutachten ....
- STVZO § 53(4) Warnblinker hi. rot, kein Austauschrücklicht mit gelben Blinkern zu diesem Baujahr erhältlich, würde den Eindruck als Oldtimer stark beeinträchtigen.
- STVZO § 54/3 Fahrtrichtungsanzeriger hi. rot kein Austauschrücklicht mit gelben Blinkern zu diesem Baujahr erhältlich, würde den Eindruck als Oldtimer stark beeinträchtigen.
..."
Das hat auch problemlos die strenge Bündelungsbehörde in Hessen überzeugt, die ihr ok zu diesen Eintragungen gegeben hat.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!