27.12.2019, 17:08
(27.12.2019, 13:08)Bombe schrieb: So, gerade bei der Dekra in Hannover vorgesprochen.Daten alle genannt. OFFIZIELL, wenn ursprünglich mit Kat in den USA ausgeliefert wurde, ist hier auch eine Abgasmessung mit Kat erforderlich um die Werte einzuhalten.
Es ist egal ob damals in Deutschland noch keine Kat Pflicht bestand.
Hallo Bombe,
als Unwissender dann mal zwei Fragen für die DEKRA/TÜV-Experten,
1) welche Grenzwerte setzen die Herren dann bei der AU an?
Was man als Unwissender im Internet findet ( z.B. wiki ):
Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne Katalysator
- Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.
Fahrzeuge mit Otto-Motor mit ungeregeltem Katalysator
- Optionale Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: Der Lamda-Wert muss zwischen 0,97 und 1,03 liegen. Der Kohlenmonoxidgehalt darf den vom Hersteller angegebenen Wert nicht überschreiten.
- Messung bei Leerlaufdrehzahl: Der Kohlenmonoxidgehalt darf 3,5 % nicht überschreiten.
Leerlauf-Grenzwert wäre identisch... und welchen Wert gibt denn GM so an bzgl. Kolenmonoxid bei erhöhter Drehzahl...DEKRA/TÜV weiß das ganz sicher
Wenn nun das H-Fahrzeug mit ausgebauten (ungeregelten) Kat die 3,5% im Leerlauf einhält, wofür einen Kat?
2) Welcher Grenzwert galt denn für eine Zulassung in den USA so um 1980 ( wo die mit bleifreien Benzin gefahren sind...) und ist dies identisch/vergleichbar zu D (mit verbleiten Benzin, der den Kat ja anscheinend zerstört)? ( Anmerkung: Und wieso darf die C7 hier neu nicht mehr zugelassen werden, in den USA ist das doch aktuell möglich... )
Mein Unwissender-Stand war und ist, dass die damaligen (deutschen!!!) Grenzwerte, die bei Erstzulassung des Fahrzeugs galten, einzuhalten sind.
Und eine Frage an die Forumsmitglieder: Welchen Wert hat denn nun ne SB-V8 aus der Zeit real??? mit und ohne ungeregelten Kat....bin gespannt...
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens
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