Naja, die Anfangsfrage war: Kann man am Fahrzeugschein erkennen ob ein Kat eingebaut sein muss oder nicht ?
Das richtet sich nicht nach Corvette, Golf oder sonst einer Marke sondern, hier in D, einzig ach dem eingetragenen Erstzulassungsdatum. Und das ist, bei amerikanischen Oldies, häufig/fast immer der 1.7. des Fahrzeug-Baujahres. Damit gelten die damaligen deutschen (nicht amerikanischen) Zulassungsvorschriften.
Also bis 1989 ohne Kat und 3,5% CO im Leerlauf, richtig?
Ich hab schon mehrfach gehört und auch hier im Forum gelesen, dass bei importierten Fahrzeugen in der Zeit vor 1989 der Katalysator für eine deutsche Zulassung entfernt werden musste. Hätte ja auch nicht lange gehalten...
Wenn jemand heute den amerikanischen Originalzustand wiederherstellen möchte, kann er natürlich den Kat verbauen inkl. Geräusch- und evtl. Leistungsminderung.
Soweit ich das aber im Internet gesucht/gefunden habe, ist der Grenzwert bei Fahrzeugen ohne Kat und mit ungeregelten Kat bei der AU hier in D gleich...3,5% CO im Leerlauf.
Wen die Grenzwerte in den USA damals interessieren, klickt hier mal drauf. Seite 4 (the so-called “non-catalyst” test) und die Tabelle Seite 12. Und was war einzuhalten... 3,5% CO....
Was würde es bei der AU also für einen Unterschied machen, ob ein originaler U-Kat verbaut ist oder nicht, wenn das Fahrzeug den Grenzwert einhält? Kratzt das einen Prüfer?
Das richtet sich nicht nach Corvette, Golf oder sonst einer Marke sondern, hier in D, einzig ach dem eingetragenen Erstzulassungsdatum. Und das ist, bei amerikanischen Oldies, häufig/fast immer der 1.7. des Fahrzeug-Baujahres. Damit gelten die damaligen deutschen (nicht amerikanischen) Zulassungsvorschriften.
Also bis 1989 ohne Kat und 3,5% CO im Leerlauf, richtig?
Ich hab schon mehrfach gehört und auch hier im Forum gelesen, dass bei importierten Fahrzeugen in der Zeit vor 1989 der Katalysator für eine deutsche Zulassung entfernt werden musste. Hätte ja auch nicht lange gehalten...
Wenn jemand heute den amerikanischen Originalzustand wiederherstellen möchte, kann er natürlich den Kat verbauen inkl. Geräusch- und evtl. Leistungsminderung.
Soweit ich das aber im Internet gesucht/gefunden habe, ist der Grenzwert bei Fahrzeugen ohne Kat und mit ungeregelten Kat bei der AU hier in D gleich...3,5% CO im Leerlauf.
Wen die Grenzwerte in den USA damals interessieren, klickt hier mal drauf. Seite 4 (the so-called “non-catalyst” test) und die Tabelle Seite 12. Und was war einzuhalten... 3,5% CO....
Was würde es bei der AU also für einen Unterschied machen, ob ein originaler U-Kat verbaut ist oder nicht, wenn das Fahrzeug den Grenzwert einhält? Kratzt das einen Prüfer?
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...