11.02.2020, 23:37
Ich habe nochmals gelesen, die StVZO sagt, zusätzliche Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht sind zulässig.
Die müssen in den angegebenen Maßen montiert sein und entsprechend geschaltet sein.
Die müssen in den angegebenen Maßen montiert sein und entsprechend geschaltet sein.