28.03.2020, 13:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2020, 13:16 von Yankeededandy.)
Nein, auch wir können in einem anderen Kanton prüfen lassen. Es gibt aber Unterschiede zu Deutschland:
Bei uns prüft der Staat mit seinen Beamten selbst, das wird nicht an TÜV-ähnliche Privatbetriebe delegiert. Bei einem "Veteran" wird das Auto ausserdem von unten, aussen und innen bis zum Radio fotografiert und in der Datenbank abgelegt. Wenn man das nächste Mal hinfährt, werden die Fotos zum Vergleich herangezogen um zu sehen, ob z.B. Die Schläuche von der Scheinwerferwaschanlage an meiner 69er abgezogen wurden (!). Man kann natürlich, wenn man durchgefallen ist, in einen anderen Kanton fahren. Die werden aber fragen, wieso man nicht durchgekommen ist die Mängelliste prüfen. Ich weiss allerdings nicht, ob sie auch Zugriff auf die Datenbanken der anderen Kantone haben.
Wenn wir schon dabei sind, noch zwei grosse Differenzen zu Deutschland:
Zeitgenössisch gibt es bei uns nicht. Das heisst, diese grosszügig ausgelegte Regel, dass Teile die maximal 10 Jahre jünger als das Auto sind, werden als zeitgenössisch durchgewunken, ist nicht. Sidepipes an einer C3? Nur bei einer 69er. Punkt. Hookers schon grad gar nicht.
Reifendimensionen sind dafür egal. Sie müssen passend für die Felgen sein, aber ob es 235er oder 245er ist, spielt keine Rolle.
Deshalb schaue ich solche Restomod Videos mit einer morbiden Faszination an. Sowas fährt meines Wissens in der Schweiz nicht legal rum.
Gruss, Martin
Bei uns prüft der Staat mit seinen Beamten selbst, das wird nicht an TÜV-ähnliche Privatbetriebe delegiert. Bei einem "Veteran" wird das Auto ausserdem von unten, aussen und innen bis zum Radio fotografiert und in der Datenbank abgelegt. Wenn man das nächste Mal hinfährt, werden die Fotos zum Vergleich herangezogen um zu sehen, ob z.B. Die Schläuche von der Scheinwerferwaschanlage an meiner 69er abgezogen wurden (!). Man kann natürlich, wenn man durchgefallen ist, in einen anderen Kanton fahren. Die werden aber fragen, wieso man nicht durchgekommen ist die Mängelliste prüfen. Ich weiss allerdings nicht, ob sie auch Zugriff auf die Datenbanken der anderen Kantone haben.
Wenn wir schon dabei sind, noch zwei grosse Differenzen zu Deutschland:
Zeitgenössisch gibt es bei uns nicht. Das heisst, diese grosszügig ausgelegte Regel, dass Teile die maximal 10 Jahre jünger als das Auto sind, werden als zeitgenössisch durchgewunken, ist nicht. Sidepipes an einer C3? Nur bei einer 69er. Punkt. Hookers schon grad gar nicht.
Reifendimensionen sind dafür egal. Sie müssen passend für die Felgen sein, aber ob es 235er oder 245er ist, spielt keine Rolle.
Deshalb schaue ich solche Restomod Videos mit einer morbiden Faszination an. Sowas fährt meines Wissens in der Schweiz nicht legal rum.
Gruss, Martin