08.12.2004, 00:45
Hi Frank,
die Antworten und Deine Schlüsse daraus sind richtig und leider juristisch unangreifbar. Hierzu gab es eine Gesetzesänderung, so dass nur derjenige die MWSt zurückerhält, die er auch ausgibt (bei einer Reparatur)
Dennoch ist Gutachterbasis bei neueren Fahrzeugen immer gut, da bei günstiger Reparatur der Maluspunkt der MWSt immer noch mehr als ausgeglichen wird ( zzgl. Minderwert etc.)
Ggf.Ausnahme: Totalschaden mit kaufangebot Vers.
Gruß
olli
die Antworten und Deine Schlüsse daraus sind richtig und leider juristisch unangreifbar. Hierzu gab es eine Gesetzesänderung, so dass nur derjenige die MWSt zurückerhält, die er auch ausgibt (bei einer Reparatur)
Dennoch ist Gutachterbasis bei neueren Fahrzeugen immer gut, da bei günstiger Reparatur der Maluspunkt der MWSt immer noch mehr als ausgeglichen wird ( zzgl. Minderwert etc.)
Ggf.Ausnahme: Totalschaden mit kaufangebot Vers.
Gruß
olli