22.07.2020, 12:00
Hallo Kalle1,
ja, bei mir sind jetzt auch die roten Rückleuchten mit Ausnahmegenehmigung eingetragen -- "Abweichungen von den Vorschriften der StVZO: §54 Abs. 3 Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot, eine Umrüstung ist technisch nicht möglich. Die Erteilung der erforerlichen Ausnahmegenehmigung wird von anerkannten Sachverständigen befürwortet."
Die Blinker/Bremslicht Vorrangschaltung ist etwas irritierend, aber funktioniert. Ich habe auch das Frost Warnblink Modul verbaut.
Was etwas stört ist die starke Abhängigkeit der Blinkfrequenz von der gesamten elektrischen Last. D.h. ohne Licht schnell, mit Standlicht langsamer, mit Fernlicht zu langsam -- ich werde mir dort wohl einen lastunabhängigen Blinkgeber einbauen.
Ob ich ein LKR Kennzeichen bekomme wird sich morgen auf der Zulassungsstelle entscheiden ...
ja, bei mir sind jetzt auch die roten Rückleuchten mit Ausnahmegenehmigung eingetragen -- "Abweichungen von den Vorschriften der StVZO: §54 Abs. 3 Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot, eine Umrüstung ist technisch nicht möglich. Die Erteilung der erforerlichen Ausnahmegenehmigung wird von anerkannten Sachverständigen befürwortet."
Die Blinker/Bremslicht Vorrangschaltung ist etwas irritierend, aber funktioniert. Ich habe auch das Frost Warnblink Modul verbaut.
Was etwas stört ist die starke Abhängigkeit der Blinkfrequenz von der gesamten elektrischen Last. D.h. ohne Licht schnell, mit Standlicht langsamer, mit Fernlicht zu langsam -- ich werde mir dort wohl einen lastunabhängigen Blinkgeber einbauen.
Ob ich ein LKR Kennzeichen bekomme wird sich morgen auf der Zulassungsstelle entscheiden ...