22.09.2020, 11:13
(22.09.2020, 10:14)Tyrion schrieb: Moin,
bei mir wurde der Schalter für die Nebellampen durch einen Warnblinklichtschalter ersetzt. Der TÜV hat den originalen Schalter an der Lenksäule nicht akzeptiert weil er keine Beleuchtung hat. Die Nebellampen wurden zum Standlicht umgebaut. Da hat er nichts wegen Abstand zu meckern gehabt.
Gruß
Ulf
Also je mehr man liest, desto mehr kriegt man ja die Willkür mit.. Mein Warnblinkerschalter am Lenkstock ist aktiv und das Fahrzeug wurde offensichtlich so zugelassen und auch H-Zulassung usw.. Jeder Prüfer wünscht sich da schön was anderes, was er denkt sei richtig. naja..
