27.09.2020, 15:04
(27.09.2020, 13:32)JR schrieb: Hintere Beleuchtung muss nicht umgerüstet werden.
Die ZR-1en wurden damals in D auch bei offiziellem Kauf über einen GM-Händler per Einzelabnahme zugelassen, eine ABE gab es für das Auto nie.
Dabei wurden auch die roten US-Blinker mit Ausnahmegenehmigung eingetragen, das ist auch heute noch möglich, selbst im strengen Hessen mit seinen Bündelungsbehörden.
Der TÜVler muss nur wissen, was im Gutachten stehen sollte.
Gruß
JR
Hallo JR,
besteht die Möglichkeit eine Kopie von solch einem Eintrag zu bekommen, damit man dem TÜVler dies dann vorlegen kann, wenn es zum Kauf kommen sollte?
Gruß Erik