03.10.2020, 13:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.10.2020, 16:10 von Gelber Bengel.)
Kein Problem, Günther!
Bei Alltagsfahrzeugen funktioniert's analog im Gutachten. Drei Zahlen braucht der Mensch im Schadensfall:
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungswert (Wert direkt vor Unfall)
Restwert (Wert nach Unfall)
Bei Überschreiten des Wbw durch die Rep.kosten ist's ein Totalschaden. Dann gibt's Wbw. minus Restwert. Natürlich kannst Du wählen ob Du den Rest verkaufst oder behälst.
Bei Alltagsfahrzeugen funktioniert's analog im Gutachten. Drei Zahlen braucht der Mensch im Schadensfall:
Reparaturkosten
Wiederbeschaffungswert (Wert direkt vor Unfall)
Restwert (Wert nach Unfall)
Bei Überschreiten des Wbw durch die Rep.kosten ist's ein Totalschaden. Dann gibt's Wbw. minus Restwert. Natürlich kannst Du wählen ob Du den Rest verkaufst oder behälst.