05.10.2020, 10:54
(04.10.2020, 17:22)Maseratimerlin schrieb:(03.10.2020, 12:12)Gelber Bengel schrieb: Der Wert wird im Schadenfall sowieso neu ermittelt.
So ist das, auch wenn viele Eigentümer das nicht realisieren (wollen) und meinen der Wert im Gutachten sei in Stein gemeißelt.
Gruß
Edgar
Hi, bei älteren oder überzogenen Wertgutachten ist die Grundlage, also der Wert im Schadensfall neu zu ermitteln. Und das ist gut so........
Und es gibt immer wieder Wertgutachten, die im Bezug auf den Marktwert völlig andere Werte haben. Meistens ist dann dieser Wert niemals bei einem Verkauf erzielbar und somit auch nichts "wert"
Andererseits kann ein aktuelles und fundiertes, realistisches Gutachten auch dazu führen, dass die Versicherung den WBW aufgrund des Gutachtens einfach anerkennt.
Zumindest bei mit gab es da keinerlei Probleme. Hängt vielleicht auch von der Versicherung bzw. des bearbeitenden Versicherungsmitarbeiters ab.
Dass die meisten Versicherungen bzw. Gutachter bei unseren "Exoten" allerdings sehr wenig Erfahrungswerte haben und sehr schnell in die falsche Richtung (mit Katalogen von anderen Fahrzeugen) rechnen, ist nicht von der Hand zu weisen.
Dann muss eben auch ein Gutachter eingeschaltet werden, der von der Corvette-Materie eine Ahnung hat.
Und am besten auch noch die richtige juristische Beratung, sei es nur zur Kontrolle.
Und super, wenn dann auch noch die Info´s oder Unterstützung durchs Forum kommt.
Danke dazu, dass ist einfach immer wieder bemerkenswert.
Werner
wer niemals Brot im Bette aß......weiß nicht wie Krümmel piksen........und ist die ganze Nacht hungrig..