22.12.2004, 15:22
Zitat:Original von Vette1981er
Warum in aller Welt sollte sich dann ein Privatmann an der Mwst. bereichern???
Bereichern kann sich ein Privatmann ja auch nicht. Der Privatmann hat im Falle eines Reparaturschadens zum Beispiel folgende 4 Möglichkeiten:
1. Er repariert nicht und rechnet auf Gutachtenbasis ab - dann fehlen ihm 16% seines Schadens,
2a. Er läßt reparieren gegen Rechnung - dann bekommt er sein Geld in voller Höhe,
2b. Er repariert selbst mit MWSt.-Ersatzteilen - dann bekommt er dier 16% seiner Ersatzteile,
2c. Er repariert mit Ersatzteilen für die er keine MWSt. nachweisen kann - dann fehlen ihm 16%.
2d. Er läßt reparieren mit z.B. eigenen Teilefür die er keine MWSt. nachweisen kann - dann bekommt er nur die
Eine Bereicherung (zumindest nach meiner Rechtsaufassung) kann ich hier nicht erkennen. Es ist eher so. dass ihm Geld fehlt.
Auf die 16% meines Schadens hätte man mich sitzen lassen, hätte ich nicht wieder ein entsprechend teures Fahrzeug mit MWSt. gekauft und auf mich angemeldet.
Die Gründe dieser Regelung müssen woanders liegen.
Grüße
68er