31.01.2021, 20:55
Hallo zusammen,
ich arbeite auch in einem der hier vielfach beschimpften Vereinen. Wenn ich hier so manche Beiträge lese in denen Ahnungslosigkeit, usw. unterstellt wird, finde ich es super, dass hier Einzelne den absoluten Durchblick haben. Da könnte sich der liebe Jan ja das Theater sparen und dem TÜV-Prüfer die entsprechenden Forenprofile zukommen lassen, damit er sich da von den Experten beraten lassen kann was möglich ist und was nicht
😂. Sorry das konnte ich mir nicht verkneifen.
Natürlich weiß nicht jeder Prüfer alles auswendig und hat unterschiedliche Erfahrungslevels und Bereitschaften "wilde" Sachen einzutragen, doch in diesem Fall erkenne ich nichts verwerfliches an dessen Aussagen.
Flügelmuttern werden als gefährdende Fahrzeugteile eingestuft und sind deshalb nicht zulässig, auch nicht wenn sie eingetragen sind, völlig unerheblich ob es das Fahrzeug so original gegeben hat oder nicht. Ich persönlich finde sie auch schick, aber es ist wohl unbestritten, dass davon ein erhöhtes Verletzungsrisiko für die Umwelt ausgeht.
Bei einem Serienfahrzeug ist es nicht mal den Mausklick wert, bei der obersten Landesbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO zu erwirken.
Mit seiner Aussage bezüglich M+S-Reifen hat er auch nicht unrecht, siehe ECE R117 4.2.6
Gruß Martin
P.S.: Es wäre ein Leichtes ein Gutachten über einen Anbau-Raketenwerfer zu schreiben, da die meisten Damen auf der Zulassungsstelle (bei uns zumindest) schlichtweg nicht wissen was ein Raketenwerfer ist und dies einfach stupide auf den Fahrzeugschein abtippen würden und schwupps ist das Ding eingetragen und damit bestimmt absolut legal! 😉
ich arbeite auch in einem der hier vielfach beschimpften Vereinen. Wenn ich hier so manche Beiträge lese in denen Ahnungslosigkeit, usw. unterstellt wird, finde ich es super, dass hier Einzelne den absoluten Durchblick haben. Da könnte sich der liebe Jan ja das Theater sparen und dem TÜV-Prüfer die entsprechenden Forenprofile zukommen lassen, damit er sich da von den Experten beraten lassen kann was möglich ist und was nicht

Natürlich weiß nicht jeder Prüfer alles auswendig und hat unterschiedliche Erfahrungslevels und Bereitschaften "wilde" Sachen einzutragen, doch in diesem Fall erkenne ich nichts verwerfliches an dessen Aussagen.
Flügelmuttern werden als gefährdende Fahrzeugteile eingestuft und sind deshalb nicht zulässig, auch nicht wenn sie eingetragen sind, völlig unerheblich ob es das Fahrzeug so original gegeben hat oder nicht. Ich persönlich finde sie auch schick, aber es ist wohl unbestritten, dass davon ein erhöhtes Verletzungsrisiko für die Umwelt ausgeht.
Bei einem Serienfahrzeug ist es nicht mal den Mausklick wert, bei der obersten Landesbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO zu erwirken.
Mit seiner Aussage bezüglich M+S-Reifen hat er auch nicht unrecht, siehe ECE R117 4.2.6
Gruß Martin
P.S.: Es wäre ein Leichtes ein Gutachten über einen Anbau-Raketenwerfer zu schreiben, da die meisten Damen auf der Zulassungsstelle (bei uns zumindest) schlichtweg nicht wissen was ein Raketenwerfer ist und dies einfach stupide auf den Fahrzeugschein abtippen würden und schwupps ist das Ding eingetragen und damit bestimmt absolut legal! 😉