(01.02.2021, 02:25)Ing.M.Frank schrieb: Hallo Jan,
ich gebe dir da vollkommen Recht und verstehe deinen Standpunkt.
Ermessensspielräume gibt es natürlich, allerdings nur wenn die Vorschriften etwas offener, resp. "schwammig" formuliert sind und Spielraum für "Interpretationen" in der Auslegung zulassen. In diesem Fall der Flügelmutter ist dies allerdings nicht der Fall, da eindeutig formuliert wie unten im 2. Link beschrieben.
Wenn Fahrzeuge mit derartigen Räder zur HU vorgeführt werden und trotzdem die Plakette bekommen ist es ähnlich wie jemand mit 150 Sachen auf der Landstraße in eine Polizeikontrolle heizt und die Laserpistole zufällig ausgeschalten war, weil der Herr in Blau amerikanische Sportwagen liebt. Passiert ab und zu, aber macht es nicht legal.
Frank,
und genau da fängt das Problem doch an... wenn das so eindeutig formuliert ist, wieso gibt es da von den Prüforganisationen ( auch innerhalb einer Prüforga ) so unterschiedliche "Ergebnisse" / Standpunkte bei der Zulassung/Prüfung???
Wieso sind (z.B.) Zentralmuttern an Ü50-Fahrzeugen heute ein absolutes No-Go, dagegen sind die Grundlagen für Abgaswerte, Geräusche usw. von diesen Fahrzeugen aber das Fzg.-Baujahr und nicht irgendwelche EU-Vorschriften von 2010 oder sonst wann? Airbags und nen Diagnosestecker brauchen die auch nicht, dürfen aber trotzdem zugelassen werden...
Wenn mir das jemand nachvollziehbar erklären kann...
Bin mal gespannt, wann hier der erste ( oder war es schon mal Thema ) hier schreibt, weil ein Prüfer für die originalen Stahl-/Alu-Felgen auf der C2/C3 eine ABE/ ein Teilegutachten haben möchte. Muss es doch auch geben, geht heute auch nicht anders bei aktuellen Fahrzeugen....
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens
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