19.02.2021, 14:20
Hallo,
gehe da von aus, dass es mehr sind, sonst wären bei den den EU-Versionen keine SRA verbaut.
Die Geschichte fällt in den §50StVZO, d.h. eine Ausnahmegenehmigung nach §70StVZO bekommst du nur durch die oberste Landesbehörde (Verkehrsministerien der Länder) selber, alle anderen Verwaltungsbehörden darunter sind nicht dazu befugt. Sowas geht nur durch wenn es technisch gar nicht oder nur mit erheblichstem Aufwand umsetzbar ist und somit kostentechnisch nicht zumutbar wäre.
Ich kenne interne Regelungen, dass dir z.B. bei einem Importfahrzeug 10% des Kaufpreises (Fahrzeugwerts) zur Umrüstung nach StVZO zumutbar sind.
Gruß Martin
gehe da von aus, dass es mehr sind, sonst wären bei den den EU-Versionen keine SRA verbaut.
Die Geschichte fällt in den §50StVZO, d.h. eine Ausnahmegenehmigung nach §70StVZO bekommst du nur durch die oberste Landesbehörde (Verkehrsministerien der Länder) selber, alle anderen Verwaltungsbehörden darunter sind nicht dazu befugt. Sowas geht nur durch wenn es technisch gar nicht oder nur mit erheblichstem Aufwand umsetzbar ist und somit kostentechnisch nicht zumutbar wäre.
Ich kenne interne Regelungen, dass dir z.B. bei einem Importfahrzeug 10% des Kaufpreises (Fahrzeugwerts) zur Umrüstung nach StVZO zumutbar sind.
Gruß Martin