Anleitung erstelle ich gern mal. Ich muss dann eh nochmal rüber, dann mache ich ein paar Bilder.
H-Zulassung habe ich noch keine, geht erst am 1.7.. Ich habe sie gestern dem TÜV vorgestellt und wäre, wenn nicht der Bremslichtschalter vergriesgnaddelt gewesen wäre, ohne Mängel durch die Vollabnahme gekommen. Reifen habe ich ihm erklärt, dass es keine 315er mehr gibt (was ja nachvollziehbar ist) und 335 eben ein relativ stabiles Ersatzmaß sind. Er ist dann mit GPS bewaffnet losgefahren und hat die Tachogenauigkeit überprüft. Ich muss das noch leicht nachjustieren, aber ist im Rahmen. ABS wirft auch keine Fehler aus (=Warnlampe bleibt aus), damit war das Thema durch. Ob die Reifen auch mit neueren C4 mit modernerem ABS funktionieren ist aber schwer zu sagen.
Ich hatte mir von Michelin vorab eine Reifenfreigabe geholt, die bekommt man kostenlos innerhalb weniger Tage per Mail von denen. Allerdings kenne ich das von meinem A6, da hatte der TÜV die gar nicht sehen wollen. Ist also keine Pflicht, weil 11J per Definition bis 335er Breite passt. 275 sind m.W.n. für 11J zu schmal, da wäre dann eine Herstellerfreigabe der Reifen wohl nötig (aber natürlich nicht ausgeschlossen).
H-Abnahme ich gleicht mitmachen lassen, dem entsprechend gibt's auch da keine Probleme. Wobei der Prüfer schon vorab gesagt hat, dass die Reifenbreite keinen Einfluss auf die H-Zulassung hat. Also er hatte das so kategorisch verneint, dass es hier scheinbar völlig irrelevant ist, so lange man originale oder zumindest zeitgemäße Felgen hat. Was ja auch sinnvoll ist.
Wegen M&S: wie schon geschrieben, diese Ausnahme gilt nicht mehr, hier hat sich vor 2-3 Jahren (weiß nicht mehr genau) das Gesetz geändert. Ich weiß es deshalb so genau, weil mein Mark III irgendwas in die 230km/h als Vmax hat und wir eben bisher M&S Reifen fahren durften. Mehr als 210km/h Freigabe gibt's bei dem Format nicht. Das geht jetzt nicht mehr. Für die Ausnahme mit dem Aufkleber im Sichtfeld muss der Reifen ein echter Winterreifen mit Schneeflocke sein. Mein Prüfer checkt sowas übrigens und dokumentiert das auch, zumindest bei Vollabnahmen. Wobei man das Problem ja in der Regel immer erst dann hat, wenn ein Schaden auftritt. Dem TÜV ist das in der Regel egal, einem Unfallgutachter aber nicht.
Einzige Ausnahme sind meines Wissens nach Reifen, die ausschließlich für den Einsatz auf Oldtimern gebaut wurden, da gab es einen Passus. Das könnte die 315er dann wieder retten, denn kein modernes Auto ist auf so einem verqueren Maß unterwegs. Das müsste ich aber nochmal recherchieren. Das hat damals alles ein Freund von mir aus der Mark III Szene gemacht, der selbst Anwalt ist.
H-Zulassung habe ich noch keine, geht erst am 1.7.. Ich habe sie gestern dem TÜV vorgestellt und wäre, wenn nicht der Bremslichtschalter vergriesgnaddelt gewesen wäre, ohne Mängel durch die Vollabnahme gekommen. Reifen habe ich ihm erklärt, dass es keine 315er mehr gibt (was ja nachvollziehbar ist) und 335 eben ein relativ stabiles Ersatzmaß sind. Er ist dann mit GPS bewaffnet losgefahren und hat die Tachogenauigkeit überprüft. Ich muss das noch leicht nachjustieren, aber ist im Rahmen. ABS wirft auch keine Fehler aus (=Warnlampe bleibt aus), damit war das Thema durch. Ob die Reifen auch mit neueren C4 mit modernerem ABS funktionieren ist aber schwer zu sagen.
Ich hatte mir von Michelin vorab eine Reifenfreigabe geholt, die bekommt man kostenlos innerhalb weniger Tage per Mail von denen. Allerdings kenne ich das von meinem A6, da hatte der TÜV die gar nicht sehen wollen. Ist also keine Pflicht, weil 11J per Definition bis 335er Breite passt. 275 sind m.W.n. für 11J zu schmal, da wäre dann eine Herstellerfreigabe der Reifen wohl nötig (aber natürlich nicht ausgeschlossen).
H-Abnahme ich gleicht mitmachen lassen, dem entsprechend gibt's auch da keine Probleme. Wobei der Prüfer schon vorab gesagt hat, dass die Reifenbreite keinen Einfluss auf die H-Zulassung hat. Also er hatte das so kategorisch verneint, dass es hier scheinbar völlig irrelevant ist, so lange man originale oder zumindest zeitgemäße Felgen hat. Was ja auch sinnvoll ist.
Wegen M&S: wie schon geschrieben, diese Ausnahme gilt nicht mehr, hier hat sich vor 2-3 Jahren (weiß nicht mehr genau) das Gesetz geändert. Ich weiß es deshalb so genau, weil mein Mark III irgendwas in die 230km/h als Vmax hat und wir eben bisher M&S Reifen fahren durften. Mehr als 210km/h Freigabe gibt's bei dem Format nicht. Das geht jetzt nicht mehr. Für die Ausnahme mit dem Aufkleber im Sichtfeld muss der Reifen ein echter Winterreifen mit Schneeflocke sein. Mein Prüfer checkt sowas übrigens und dokumentiert das auch, zumindest bei Vollabnahmen. Wobei man das Problem ja in der Regel immer erst dann hat, wenn ein Schaden auftritt. Dem TÜV ist das in der Regel egal, einem Unfallgutachter aber nicht.
Einzige Ausnahme sind meines Wissens nach Reifen, die ausschließlich für den Einsatz auf Oldtimern gebaut wurden, da gab es einen Passus. Das könnte die 315er dann wieder retten, denn kein modernes Auto ist auf so einem verqueren Maß unterwegs. Das müsste ich aber nochmal recherchieren. Das hat damals alles ein Freund von mir aus der Mark III Szene gemacht, der selbst Anwalt ist.