(21.05.2021, 12:10)78er_pace schrieb: Für vorne gibt es auch keine gesetzliche Grundlage für eine Sondergenehmigung...gab es aber noch nie.
In BS ( vor gut 2 Jahren ) keine Chance mehr auf kleines Kennzeichen vorne...solange da das Kuchenblech irgendwie passt.
Hallo Jens,
war jetzt bei der Zulassungsstelle in BS und hab das Kuchenblech vorn (200 mm hoch), Platz hab ich aber nur für 160 mm in der Höhe. Da die Auflagefläche eingesenkt ist um ca. 3 cm, kann ich es auch nicht einfach so unten überstehen lassen
Also entweder umbiegen oder zurechtsägen (sicherlich alles nicht zulässig) oder Abstandshalter montieren, damit es unten 4 cm überstehen kann. Sieht so oder so bescheiden aus.
Was für ein Irrsinn!
Gruß,
Steffi