04.01.2005, 14:34
So eine Schwachsinnsaussage von diesem Beamtentrottel. Der soll mir mal kommen, da landet er vor gericht aber unsanft auf dem Bauch.
Kennt der die Anlage 5 der StVZO nicht?
Die sollte man ihm mal um die Ohren hauen! Da steht die Regelung (und die Maße) mit den Mopedkennzeichen vorne und hinten bundesweit einheitlich geregelt drin.
Deutsche Beamte mit *****
Kennt der die Anlage 5 der StVZO nicht?
Die sollte man ihm mal um die Ohren hauen! Da steht die Regelung (und die Maße) mit den Mopedkennzeichen vorne und hinten bundesweit einheitlich geregelt drin.
Deutsche Beamte mit *****