05.01.2005, 17:53
Diese schon oft benannte Anlage Va läßt sich nicht gut auftreiben...
Nach einiger Suche fand ich einen Hinweis bei Deuvet - Beschreibung
in der steht um was es geht und wo das genau zu finden ist - nämlich Anlage Va Absatz 4 StVZO.
Diese Anlage konnte ich nur hier
https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht...gesamt.pdf in mieser Form auf den Seiten 164 und 165 finden.
Das liest sich dann aber so, .....KANN die Zulassungsstelle ......eine Ausnahme genehmigen....
Dieses KANN hilft natürlich nicht wirklich weiter...
Ob dieses pdf-file der StVZO die aktuell gültige Version ist wäre noch zu prüfen.
Gruß
Klaus
Nach einiger Suche fand ich einen Hinweis bei Deuvet - Beschreibung
in der steht um was es geht und wo das genau zu finden ist - nämlich Anlage Va Absatz 4 StVZO.
Diese Anlage konnte ich nur hier
https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht...gesamt.pdf in mieser Form auf den Seiten 164 und 165 finden.
Das liest sich dann aber so, .....KANN die Zulassungsstelle ......eine Ausnahme genehmigen....
Dieses KANN hilft natürlich nicht wirklich weiter...
Ob dieses pdf-file der StVZO die aktuell gültige Version ist wäre noch zu prüfen.
Gruß
Klaus