20.01.2022, 17:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.01.2022, 21:14 von Netzpirat9.)
Verstehe deinen Einwand nicht . Was bitte ist nicht zulässig wenn mir meine Kreisverwaltung KKR Kennzeichen V + H in die Fahrzeugpapiere ( Teil 1 + 2 ) einträgt und es zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung in ihrem System hinterlegt damit bei evtl. .Besitzerwechsel im gleichen Landkreis das kleine Kennzeichen wieder zugeteilt werden kann.
Die gleiche Verwaltung hat mir am Anfang die kleinen Kennzeichen verweigert . Es kam zu einigen Diskussionen und ging dann bis zu Amtsleiter und wurde zu meinen Gunsten entschieden. Das war mit Sicherheit keine Gefälligkeit vom Amtsleiter.
Die gleiche Verwaltung hat mir am Anfang die kleinen Kennzeichen verweigert . Es kam zu einigen Diskussionen und ging dann bis zu Amtsleiter und wurde zu meinen Gunsten entschieden. Das war mit Sicherheit keine Gefälligkeit vom Amtsleiter.