(21.01.2022, 10:40)Netzpirat9 schrieb: Ohne Gesetzliche Grundlage ? Woher weißt du das ? . Es wurde eine Ausnahmegenehmigung zugerteilt und begründet .
OK, wie/womit wurde die Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die geltenden ZulassungsGesetze/Vorschriften bei Deiner Vette begründet und damit rechtssicher gemacht?
Nach der FZV Anlage 4 zu § 10 FZV, Ziffer 4, Ergänzungsbestimmungen? Mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für nötige Änderungen am Fahrzeug? Sonst kenne ich dazu keine weitere Stelle (§) in der FZV.
Serviceportal Niedersachsen
Wenn Deine eine vorschriftenkonforme Begründung hat, her damit, hilft dem einen oder anderen hier bestimmt weiter.
Die Kennzeichengrößen, die Bernardo bekommen hat, bedürfen nur für das hintere eine Ausnahmegenehmigung, die auch in der FZV geregelt ist. Das vordere ist für PKWs ohne Ausnahmegenehmigung möglich. ( Wenn dafür schon ein Kampf nötig ist... )
Auflistung Kennzeichengrößen
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens
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