18.02.2022, 12:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2022, 13:17 von Gelber Bengel.)
Nochmal, der Halter muss nicht Eigentümer sein. Jedes Leasing Fahrzeug z.B. ist auf den Nutzer zugelassen und gehört der Leasing Gesellschaft. Eigentümer, Halter, Nutzer und Versicherungsnehmer können 4 verschiedene Personen sein. Wichtig ist hier wirklich nur, wer uneingeschränkter Eigentümer ist und wer und was im Kaufvertrag steht.
Ein aus meiner Praxis bekannter Irrtum ist, dass man bei der Person, die im Schein steht, beim Eigentümer kauft. Falsch, man kauft beim Halter. Ob der wirklich Eigentümer ist erfährt man nur wenn er sein Eigentum per Kaufvertrag oä. nachweisen kann. Deshalb steht in den meisten Verträgen drin, dass der Verkäufer das uneingeschränkte Eigentum an der Sache versichert. Ist das nicht so, hat man an den Falschen bezahlt so er nicht vom Eigentümer bevollmächtigt ist.
Ein aus meiner Praxis bekannter Irrtum ist, dass man bei der Person, die im Schein steht, beim Eigentümer kauft. Falsch, man kauft beim Halter. Ob der wirklich Eigentümer ist erfährt man nur wenn er sein Eigentum per Kaufvertrag oä. nachweisen kann. Deshalb steht in den meisten Verträgen drin, dass der Verkäufer das uneingeschränkte Eigentum an der Sache versichert. Ist das nicht so, hat man an den Falschen bezahlt so er nicht vom Eigentümer bevollmächtigt ist.