18.02.2022, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2022, 17:43 von Gelber Bengel.)
Das war nicht in juristischem Sinne gemeint. Ersetze es durch "in falscher Einschätzung der Verhältnisse ".
Solange wir aber nicht wissen, wie sich genau die Situation des TE verhält, ist das hier alles nur ein netter Exkurs ins allgemeine Vertragsrecht beim Gebrauchtwagenkauf.
Solange wir aber nicht wissen, wie sich genau die Situation des TE verhält, ist das hier alles nur ein netter Exkurs ins allgemeine Vertragsrecht beim Gebrauchtwagenkauf.