22.04.2022, 12:03
Hi Gerhard,
wie schon aus einigen Threads zu verschiedenen Themen bekannt, gibt es zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der praktischen Prüfung/Abnahme durch den TÜV immer wieder Abweichungen - manchmal zu unseren Lasten, manchmal zu unseren Gunsten. Oder anders: Wenn der Prüfer es nicht merkt oder nicht moniert, dann hast Du Glück (oder eben Pech, je nachdem).
Hier die Infos und der Gesetzestext (auch in Sachen Anordnung, Schalter, Schaltung, Kontrollleuchte usw.):
"Bei Wagen ab dem Baujahr 1991 ist im Regelfall stets eine Nebelschlussleuchte verbaut. Nun stellt sich die Frage, ob die Nebelschlussleuchte auch Pflicht für Oldtimer und Modelle vor 1991 ist.
Hier gilt: Liegt die Erstzulassung des Wagens nach dem 31.12.1990 und er kann schneller als 60 km/h fahren, dann muss per Vorschrift eine Nebelschlussleuchte verbaut sein. Liegt das Datum der Erstzulassung vor dem 01.01.1991, dann ist eine Nachrüstung zwar empfohlen, jedoch nicht verpflichtend. Dies fällt unter den Bestandsschutz. Die Nebelschlussleuchte ist also erst Pflicht ab dem Baujahr 1991.
Beachten Sie hierzu: Soll ein Wagen importiert werden, dessen Erstzulassung nach diesem Stichtag liegt, dann müssen diese den hiesigen Gesetzen angepasst werden. Die Nebelschlussleuchte und deren Pflicht erlischt in diesem Fall also nicht immer, betroffene Fahrzeuge müssen im Zuge der Homologation entsprechend nachgerüstet werden."
Quelle: https://www.bussgeldkataloge.de/nebelsch...e-pflicht/
StVZO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo...__53d.html
Viele Grüße
Micha
wie schon aus einigen Threads zu verschiedenen Themen bekannt, gibt es zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der praktischen Prüfung/Abnahme durch den TÜV immer wieder Abweichungen - manchmal zu unseren Lasten, manchmal zu unseren Gunsten. Oder anders: Wenn der Prüfer es nicht merkt oder nicht moniert, dann hast Du Glück (oder eben Pech, je nachdem).
Hier die Infos und der Gesetzestext (auch in Sachen Anordnung, Schalter, Schaltung, Kontrollleuchte usw.):
"Bei Wagen ab dem Baujahr 1991 ist im Regelfall stets eine Nebelschlussleuchte verbaut. Nun stellt sich die Frage, ob die Nebelschlussleuchte auch Pflicht für Oldtimer und Modelle vor 1991 ist.
Hier gilt: Liegt die Erstzulassung des Wagens nach dem 31.12.1990 und er kann schneller als 60 km/h fahren, dann muss per Vorschrift eine Nebelschlussleuchte verbaut sein. Liegt das Datum der Erstzulassung vor dem 01.01.1991, dann ist eine Nachrüstung zwar empfohlen, jedoch nicht verpflichtend. Dies fällt unter den Bestandsschutz. Die Nebelschlussleuchte ist also erst Pflicht ab dem Baujahr 1991.
Beachten Sie hierzu: Soll ein Wagen importiert werden, dessen Erstzulassung nach diesem Stichtag liegt, dann müssen diese den hiesigen Gesetzen angepasst werden. Die Nebelschlussleuchte und deren Pflicht erlischt in diesem Fall also nicht immer, betroffene Fahrzeuge müssen im Zuge der Homologation entsprechend nachgerüstet werden."
Quelle: https://www.bussgeldkataloge.de/nebelsch...e-pflicht/
StVZO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo...__53d.html
Viele Grüße
Micha