20.01.2005, 21:47
Hallo Klaus,
ich weiß nicht ob bei den zur Zeit verbauten Einheiten schon G- Beschleunigungen gemessen werden.
Ein interessanter Aspekt wäre es die Daten aus dem Modul bei einem Unfall heranzuziehen bei dem es rechtliche Streitigkeiten gibt, und bei dem mit herkömlichen Methoden die eigene Unschuld nicht ermittelt werden kann. Die Herstellerfirma propagiert ja den weltweiten Support und Auswertung der Daten nach einem Unfall.
Bei Unfällen mit Todesfolge könnte ich mit vorstellen das ein Richter sich die Daten von einem Gutachter auswerten lässt (inkl. Informationen einer eventuellen Zulassung des Gerätes in den USA) und die gewonnenen Informationen in die Wahrheitsfindung mit einfließen lässt.
Ob deutsche Fahrzeuge ein EVR haben weiß ich nicht.
Grüße
Jochen
ich weiß nicht ob bei den zur Zeit verbauten Einheiten schon G- Beschleunigungen gemessen werden.
Ein interessanter Aspekt wäre es die Daten aus dem Modul bei einem Unfall heranzuziehen bei dem es rechtliche Streitigkeiten gibt, und bei dem mit herkömlichen Methoden die eigene Unschuld nicht ermittelt werden kann. Die Herstellerfirma propagiert ja den weltweiten Support und Auswertung der Daten nach einem Unfall.
Bei Unfällen mit Todesfolge könnte ich mit vorstellen das ein Richter sich die Daten von einem Gutachter auswerten lässt (inkl. Informationen einer eventuellen Zulassung des Gerätes in den USA) und die gewonnenen Informationen in die Wahrheitsfindung mit einfließen lässt.
Ob deutsche Fahrzeuge ein EVR haben weiß ich nicht.
Grüße
Jochen