21.01.2005, 18:58
@ GeneralDiDi: Du hast Dir Deine Frage schon selbst beantwortet:
"Ist nicht erlaubt"
Und in Deutschland ist bei der StVZO alles verboten, was nicht erlaubt ist.
Wenn Du ein "Klappbares" KFZ-Kennzeichen an Deinem Wagen im öffendlichen Verkehr betreibst, entfällt die Zulassung und Du darfst vor dem Tribunal auskunft erteilen.
Ich habe bei meinem Caballista auch einen "netten" Platz, vorne unter der Stossstange.
TÜV in Bremen ist damit nicht.
Die legen mir sofort mein Fahrzeug still.
Ich habe aber auch schon mit so einer wegklappbaren "Nummernschild-Version" geliebäugelt.
Dann findet mich garantiert keiner, da niemand mein Fahrzeug erkennt
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Edit wegen Bild (hab's doch noch rein bekommen) und Schreibfehler und.....
"Ist nicht erlaubt"
Und in Deutschland ist bei der StVZO alles verboten, was nicht erlaubt ist.
Wenn Du ein "Klappbares" KFZ-Kennzeichen an Deinem Wagen im öffendlichen Verkehr betreibst, entfällt die Zulassung und Du darfst vor dem Tribunal auskunft erteilen.
Ich habe bei meinem Caballista auch einen "netten" Platz, vorne unter der Stossstange.
TÜV in Bremen ist damit nicht.
Die legen mir sofort mein Fahrzeug still.
Ich habe aber auch schon mit so einer wegklappbaren "Nummernschild-Version" geliebäugelt.
Dann findet mich garantiert keiner, da niemand mein Fahrzeug erkennt
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Edit wegen Bild (hab's doch noch rein bekommen) und Schreibfehler und.....