21.01.2005, 20:28
@General"Ernst"DIDI
aus dem Kommentar zur StVZO:
ist zwar nicht ganz aktuell und bezieht sich auf die hinteren Kennzeichen (mit Tankdeckel dahinter), trifft aber für die voderen genauso zu. Außerdem muß das Kennzeichen "stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein".
aus dem Kommentar zur StVZO:
Zitat:9 Kennzeichen mit Kippmechanismus. Aus BMV/StV 7 – 8294 K/63 vom 9. 12. 1963,
Einzelentscheid: Nach § 60 Abs 2 Satz 1 ist das Kennzeichen „fest“ anzubringen;
ein mit Kippmechanismus versehenes Kennzeichen dürfte dieser Vorschrift nicht
entsprechen. Es bestehen jedoch bei Nachweis der techn Notwendigkeit keine
grundsätzlichen Bedenken gegen die Genehmigung einer Ausnahme, die zweckmäßig
in die ABE aufzunehmen ist.
ist zwar nicht ganz aktuell und bezieht sich auf die hinteren Kennzeichen (mit Tankdeckel dahinter), trifft aber für die voderen genauso zu. Außerdem muß das Kennzeichen "stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein".