09.06.2023, 17:57
Hallo,
der Käufer behauptet nicht, der Verkäufer sei polizeibekannt. Sondern erwägt, ihn anzuzeigen, damit der Verkäufer in der Zukunft polizeibekannt wäre.
Grüße
der Käufer behauptet nicht, der Verkäufer sei polizeibekannt. Sondern erwägt, ihn anzuzeigen, damit der Verkäufer in der Zukunft polizeibekannt wäre.
Grüße
Axel Pfeiffer